Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, welche Person(en) des Vertrauens handeln dürfen, sofern man seine alltäglichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Irrtümlich gehen viele Menschen davon aus, dass sie als Ehepartner, Kinder etc. automatisch berechtigt wären, solche Aufgaben im Ernstfall zu übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht muss jedoch im Ernstfall gerichtlich ein gesetzlicher Betreuer festgelegt werden. Das kann vermieden werden, indem rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt wird. Wichtig ist es, mit dem/der oder den Bevollmächtigten den Inhalt zu besprechen und ihnen das Original auszuhändigen. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Vorgefertigte Formulare wie z.B. vom Kreisseniorenrat, die Sie bei uns erhalten, sind allerdings hilfreich.